100% erneuerbar


Clearingstelle entscheidet für Kleinanlagen
18. April 2009, 09:33
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Unklarheiten in der Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) waren der Grund für das Einschreiten der Clearing-Stelle. Der sogenannte Anlagenbegriff war bislang ungeklärt. Betreiber von Großanlagen teilten in der Vergangenheit ihre Parks auf, um höhere Einspeisevergütungen zu bekommen. Nun entschied die Clearing-Stelle gegen das Anlagen-Splitting. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass das Grundstück entscheidend sein soll auf dem die Anlage steht. Als Grundstück gelte grundsätzlich ein Grundstück im grundbuchrechtlichen Sinne, in Ausnahmefällen könne „Grundstück jedoch auch ein Grundstück im wirtschaftlichen Sinne sein, erklärte die Clearingstelle.
Reaktionen auf die Entscheidung finden Sie in der Financial Times Deutschland.



Biogasanlagen vor dem Aus
15. April 2009, 22:31
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Die im Januar 2009 in Kraft getretene Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zwingt die Betreiber von Biogasanlagen in die Knie. Betreiber von mehreren hundert Großanlagen sind davon betroffen. Das große Potenzial dieser Anlagen würde durch die Novelle eingeschränkt werden, wie das Handelsblatt berichtet. Die ehrgeizigen Ausbauziele für die erneuerbaren Energien wären stark gefährdet.
Die Novelle sieht vor, Kleinanlagen mit höheren Einspeisevergütungen zu bevorteilen. Große Anlagenparks können sich vor der Kürzung nicht retten, in dem sie sich in kleinere Einheiten aufteilen. Aus Sicht des Bundesumweltministeriums ist dies Umgehungstatbestand: Wer sein Großprojekt in mehrere Module aufteilt, um für jede einzelne Einheit höhere Vergütungen zu kassieren, handelt nach Überzeugung des Ministeriums rechtsmissbräuchlich. Die Kürzungen belaufen sich in einer Höhe von bis zu 45 Prozent. Eine Lösung dieses Problemes erhoffen sich die Betreiber von Großprojekten von einer Empfehlung, die die EEG-Clearingstelle am Freitag veröffentlichen will.