Im Biebricher Zoll-Speicher werden am Wochenende Kunstwerke ausgestellt, um Geld für den Protest gegen das geplante Kohlekraftwerk auf der Ingelheimer Aue zu sammeln. Aussteller Christoph Wirges will „mit einer neuen Ausdrucksform des Widerstandes für Aufmerksamkeit zu sorgen“, sagt er der Frankfurter Runschau.
Unklarheiten in der Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) waren der Grund für das Einschreiten der Clearing-Stelle. Der sogenannte Anlagenbegriff war bislang ungeklärt. Betreiber von Großanlagen teilten in der Vergangenheit ihre Parks auf, um höhere Einspeisevergütungen zu bekommen. Nun entschied die Clearing-Stelle gegen das Anlagen-Splitting. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass das Grundstück entscheidend sein soll auf dem die Anlage steht. Als Grundstück gelte grundsätzlich ein Grundstück im grundbuchrechtlichen Sinne, in Ausnahmefällen könne „Grundstück jedoch auch ein Grundstück im wirtschaftlichen Sinne sein, erklärte die Clearingstelle.
Reaktionen auf die Entscheidung finden Sie in der Financial Times Deutschland.